Darf weilimmobilien weiterhin 1:1-Besichtigungen und Bewertungen durchführen?
Grundsätzlich ist die Durchführung von Einzelbesichtigungen weiterhin gestattet, soweit diese erforderlich sind. Dabei sollte auf den Gesundheitszustand der teilnehmenden Personen sowie auf die Einhaltung geltender Hygienestandards und wirksamer Schutzmaßnahmen (Mindestabstand 1,5 m – besser 2 m – zur anderen Person) geachtet werden. Wir von weilimmobilien haben vor Ort auch für Sie Face Masken und Desinfektionsmittel dabei.

Dürfen wir als Verkäufer und Käufer noch zum Notar?
Ja, dies ist noch gestattet. Selbst in Bayern, wo eine Ausgangsbeschränkung verfügt wurde, stellt der Gang zum Notar einen triftigen Grund dar, um das Haus zu verlassen. weilimmobilien hatte bereits beurkundungen unter dem Coronavirus. Vor der Beurkundung sind die Hände zu desinfizieren (Desinfektionsmittel bringen wir mit.) und bei den beurkundungen wird ausreichend Abstand untereinander gehalten. (großer Beurkundungsraum)